7 / Beratung

Andere Beratungen im Bauwesen und Arbeitsschutz

Schätzungen, Arbeitsschutz, Inspektionen öffentlicher Kinderspielplätze - die Themen, die zwischen den großen Gewerken liegen.

Was wir konkret übernehmen

  • 1Schätzungen bei Kauf, Verkauf oder steuerlicher Aufwertung
  • 2Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz (Ges.vertr. Dekret 81/2008)
  • 3Jahreshauptinspektionen öffentlicher Kinderspielplätze
  • 4Risikobewertungen und Notfallpläne
  • 5Urbanistische Beratungen
  • 6Beratung zu Bauauflagen und Genehmigungen

Diese Liste ist nicht vollständig - beschreiben Sie uns Ihr Bauvorhaben, und wir nennen Ihnen die für Sie relevanten Punkte.

So läuft die Zusammenarbeit ab

  1. Erstgespräch: Worum geht es, und bis wann wird ein Ergebnis gebraucht?
  2. Besichtigung vor Ort und Sichtung der Unterlagen.
  3. Prüfung, Berechnung oder Bewertung nach den geltenden Normen.
  4. Schriftliches Gutachten, Bericht oder Dokument, zum Beispiel eine Risikobewertung.
  5. Besprechung der Ergebnisse und Empfehlungen.
  6. Auf Wunsch regelmäßige Wiederholung, etwa bei Jahresinspektionen.

Dauer und Kosten

Eine Schätzung oder Inspektion ist oft innerhalb von ein bis zwei Wochen erledigt, eine Risikobewertung für einen Betrieb je nach Größe in einigen Wochen. Der Aufwand hängt von Umfang, Unterlagenlage und Zahl der Termine vor Ort ab.

Rechtliche Grundlagen

Beim Arbeitsschutz gilt das Ges.vertr. Dekret 81/2008 mit der Pflicht zur Risikobewertung (DVR). Öffentliche Kinderspielplätze werden nach den Normen EN 1176 und EN 1177 geprüft.

Einsatzgebiet

Wir sind im gesamten Vinschgau tätig - von Reschen, Graun und Mals über Prad, Laas und Schlanders bis Naturns -, im Burggrafenamt rund um Meran sowie auf Anfrage in ganz Südtirol. Unser Büro liegt in Prad am Stilfserjoch; Besichtigungen vor Ort sind für uns selbstverständlich. Wir arbeiten zweisprachig auf Deutsch und Italienisch.

Häufige Fragen

Was fällt unter „andere Beratungen“?

Themen, die zwischen den großen Bereichen liegen: Schätzungen, Arbeitsschutz im Betrieb, Jahresinspektionen öffentlicher Kinderspielplätze und Fragen zu Bauauflagen.

Erstellen Sie Schätzgutachten für Immobilien?

Ja, zum Beispiel für Kauf, Verkauf, Erbteilung oder steuerliche Zwecke.

Wie oft muss ein öffentlicher Kinderspielplatz geprüft werden?

Neben laufenden Sichtkontrollen ist mindestens eine jährliche Hauptinspektion vorgesehen.