1 / Statik

Statik & Tragwerksplanung

Statische Berechnungen, statische Bauleitung, Meldungen und Abnahmen für Neubau, Umbau und Sanierung im Bestand.

Was wir konkret übernehmen

  • 1Statische Berechnungen für Wohn- und Gewerbebauten
  • 2Statische Bauleitung auf der Baustelle
  • 3Statische Meldungen bei Gemeinde und Land
  • 4Statische Abnahmen - auch zehnjährige Abnahmen
  • 5Konstruktive Detailplanung Stahlbeton, Holz, Mauerwerk, Stahl
  • 6Beratung zu Tragwerksvarianten und Erdbebensicherheit

Diese Liste ist nicht vollständig - beschreiben Sie uns Ihr Bauvorhaben, und wir nennen Ihnen die für Sie relevanten Punkte.

So läuft die Zusammenarbeit ab

  1. Erstgespräch und Besichtigung: Wir klären Nutzung, Bestand, Baugrund und Ihre Ziele.
  2. Tragwerkskonzept (Statik-Vorentwurf): Wahl von Material und System - Stahlbeton, Holz, Mauerwerk oder Stahl - in Abstimmung mit Architekt und Bauherr.
  3. Statische Berechnung und Ausführungsplanung: Lastannahmen, Bemessung, Bewehrungs- und Detailpläne.
  4. Meldung bzw. Hinterlegung der statischen Unterlagen bei den zuständigen Stellen.
  5. Statische Bauleitung: Kontrolle der Ausführung auf der Baustelle und Abstimmung mit den Firmen.
  6. Statische Abnahme und Übergabe der Unterlagen.

Dauer und Kosten

Bei einem Einfamilienhaus dauert die statische Planung in der Regel zwei bis sechs Wochen, bei größeren Wohn- oder Gewerbebauten entsprechend länger. Der Aufwand und damit das Honorar hängen vor allem von Größe und Komplexität des Tragwerks, vom Zustand des Bestands, von der Anzahl der Varianten und davon ab, ob wir auch die statische Bauleitung und die Abnahme übernehmen. Nach dem Erstgespräch erhalten Sie ein schriftliches Angebot.

Rechtliche Grundlagen

Grundlage sind die staatlichen Technischen Baunormen NTC 2018 (M.D. 17.01.2018) mit dem zugehörigen Rundschreiben Nr. 7/2019 sowie die Eurocodes. Dazu kommen die Südtiroler Landesbestimmungen für Meldung, Hinterlegung und Abnahme. Ing. Manfred Lechner ist im Verzeichnis der Abnahmeprüfer für statische Abnahmen eingetragen.

Einsatzgebiet

Wir sind im gesamten Vinschgau tätig - von Reschen, Graun und Mals über Prad, Laas und Schlanders bis Naturns -, im Burggrafenamt rund um Meran sowie auf Anfrage in ganz Südtirol. Unser Büro liegt in Prad am Stilfserjoch; Besichtigungen vor Ort sind für uns selbstverständlich. Wir arbeiten zweisprachig auf Deutsch und Italienisch.

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Statik und Tragwerksplanung?

Es ist dasselbe: Tragwerksplanung ist der Fachbegriff für die Statik. Gemeint sind Berechnung und Planung aller tragenden Bauteile eines Gebäudes.

Brauche ich für einen Umbau eine neue Statik?

Sobald tragende Wände, Decken oder das Dach verändert werden oder sich die Nutzung ändert, ist ein statischer Nachweis erforderlich. Bei rein nichttragenden Arbeiten meist nicht - wir klären das beim Erstgespräch.

Wer macht die statische Abnahme?

Die Abnahme führt ein eingetragener Abnahmeprüfer durch, der nicht Planer des Tragwerks ist. Wir übernehmen statische Abnahmen für andere Projekte und vermitteln sie für unsere eigenen.

Planen Sie auch Holzbauten?

Ja. Wir berechnen Holzbau, Stahlbeton, Mauerwerk und Stahl sowie Mischbauweisen.

Was kostet eine Statik für ein Einfamilienhaus?

Das hängt von Größe, Bauweise und Leistungsumfang ab. Nach einem kurzen Gespräch und den Plänen erstellen wir ein konkretes Angebot.